Neue
Handgepäck-Bestimmungen für EU-Flüge ab
6.11.2006
Die
neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle
Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen
Union sowie von Großbritannien und der Schweiz
abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort
(also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen
Flüge, z. B. nach Mallorca).
Auf diesen Flügen
dürfen ab dem 6. November 2006 Flüssigkeiten
nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine
genommen werden. Flüssige und gelartige
Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel,
sind im Handgepäck gestattet, sofern sie
den folgenden Bestimmungen entsprechen:
• Behältnisse
mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die
aufgedruckte Höchstfüllmenge)
• Alle
einzelnen Behältnisse müssen vollständig
in einem transparenten, wieder verschließbaren
Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper"
) mit max. einem Liter Fassungsvermögen
transportiert werden
• Je ein Beutel
pro Person - der Beutel ist vom Passagier
mitzubringen
• Der Beutel
muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden. Für abgenommene Gegenstände
wird nicht gehaftet
Wir empfehlen den
Passagieren, diese Plastiktüten frühzeitig
zu besorgen und Flüssigkeiten, die sie im
Handgepäck befördern möchten, bereits zu
Hause entsprechend zu verpacken.
Medikamente und
Spezialnahrung ( z.B. Babynahrung ), die
während des Fluges an Bord benötigt werden,
können außerhalb des Plastikbeutels transportiert
werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an
der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel,
die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen
nicht mit an Bord genommen werden.
Duty Free Artikel,
die an Flughäfen in der EU oder an Bord
von in der EU registrierten Flugzeugen erworben
wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte
mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg
vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung
der Artikel von der Verkaufsstelle vorgenommen
wurde.
Bitte beachten
Sie, dass Sie vor Ihrem Weiterflug innerhalb
Europas erneut kontrolliert werden, sofern
Sie von einem Flughafen außerhalb der EU
eingereist sind.
Bitte informieren
Sie sich unmittelbar vor Abflug bei Ihrer
Fluggesellschaft über die aktuellen Be- stimmungen.
Die Fluggesellschaften haben keinen Einfluss
auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten
ihre Fluggäste, dies bereits bei der Reiseplanung
zu berücksichtigen und das Handgepäck auf
das Nötigste zu reduzieren.
TAUCHLAMPEN
müssen bei Fluggesellschaften angemeldet
werden und dürfen nur im Hand- gepäck transportiert
werden.
Aufgrund der erhöhten
Sicherheitskontrollen empfehlen wir Ihnen
darüber hinaus, sich nach dem Check-in frühzeitig
zu den Sicherheitskontrollen zu begeben.
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